KFZ- Sachverständigenbüro 

Gutachten| Beratung| Schadensoforthilfe

Kay Brüggemann

Dem Unfallgeschädigten steht grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei 750€

Schadensgutachten

Nach einem Verkehrsunfall ist eine konkrete Beurteilung der Schäden am Fahrzeug entscheidend. Verlassen Sie sich dabei auf meine Expertise als neutraler Gutachter. Angefangen von der Schadensbeurteilung bis hin zur Beweissicherung sowie Ermittlung der Wertminderung, stehe ich Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Das erstellte Gutachten dient der Versicherung als Regulierungsgrundlage. Unabhängig von Haftpflicht oder Kaskoschäden erhalten Sie ein umfangreiches Exposé mit detaillierten Bildern, Beschreibung des Schadens, sowie Angaben zu Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.

Lassen Sie sich Ihr Recht nicht aus der Hand nehmen!

  • Sie haben ein Recht auf die Wahl eines freien Sachverständigen.
  • Geben Sie keine Beweise aus der Hand.
  • Sie bestimmen die Schadensregulierung.
  • Verschenken Sie nicht durch schnelle Kompromisse mit der Gegenseite Ihr Geld.
  • Die Begutachtung nehmen wir bei Ihnen vor Ort vor. Meine Gebühren werden von der eintretenden Versicherung übernommen.
  • Nur ausgebildete Gutachter wissen, was alles entschädigt werden muss.


Warum ein Unfallgutachten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihr Fahrzeug Schäden davongetragen hat, sollten Sie unbedingt einen KFZ-Gutachter mit einem Unfallgutachten beauftragen.

Das hat folgende Gründe:

Beweissicherung
Wenn Sie Ihre Schadensansprüche gelten machen wollen, stehen Sie in der Beweispflicht. Bei dieser Beweisführung helfe ich Ihnen sehr gern.

Unabhängigkeit
Ein unabhängiger KFZ- Gutachter arbeitet nicht im Auftrag einer Versicherung sondern in Ihrem Auftrag! Versicherungen möchten die minimale Regulierungssumme erheben. Bei mir erhalten Sie den tatsächlichen Schaden dokumentiert.

Unfallgutachten wer zahlt?
Der Unfallverursacher muss für die Kosten aufkommen. Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Die Kosten meines Gutachtens gehören zu den Schadenskosten. 

Sie haben als Geschädigter nach §249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen.

Folgende Kosten sollten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

  • Abschleppwagen- und Bergekosten
  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Reparaturkosten

Rufen Sie mich an! 0172/36 35 853- Die erste Telefonberatung ist kostenfrei!

Wichtig: Bei Selbstverschulden/Kaskoschäden ist man verpflichtet, den Sachverständigen der Versicherung zu konsultieren.

KFZ Meister und Sachverständiger

Kay Brüggemann

Walter- Oertel-Straße 24
09112 Chemnitz

0172 36 35 853
[email protected]

Deutschland

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